Laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 55/2010 vom 29.7.2010) hält das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 6.7.2010 - 2 BvL 13/09) die Neuregelung ab 2007 der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers für verfassungswidrig.
zum Thema häusliches Arbeitszimmer
Seit 2007 sieht das Einkommensteuergesetz nur noch dann einen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vor, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt.
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