Stuttgart/Hamburg - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beruft auf Vorschlag der Verbände, welche die Interessen der Versicherten und der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten vertreten, die 24 Mitglieder des Beirates und ihre Stellvertreter. Dieser Beirat wird ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Beirates wirken in den Widerspruchsausschüssen der Künstlersozialkasse mit. Die Widerspruchsausschüsse setzen sich zusammen aus je einem Vertreter der Versicherten und der abgabepflichtigen Unternehmen und einem Vertreter der Künstlersozialkasse. Die Widerspruchsausschüsse erlassen die Bescheide der Künstlersozialkasse im Widerspruchsverfahren (Widerspruchsbescheide).
Für den Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) sind Ines Stricker (Mitglied des Beirats) und für den Tonkünstlerverband Baden-Württemberg (TKV BW) Eckhart Fischer (stv. Mitglied des Beirats) im Beirat der Künstlersozialkasse.
Da sich die Themenkreise der Widersprüche in ähnliche Bereiche aufteilen, können unseren Mitgliedern – unabhängig davon, ob sie Verwerter oder Versicherte sind – einige wichtige Hinweise gegeben werden:

Der DTKV fordert die Politik zur Absicherung der KSK auf

Berlin-München - Ines Stricker - Es ist ein Schlag ins Gesicht, nicht nur für die freiberuflichen Musiker und Musikpädagogen, sondern auch für alle Musikschulen, die bisher gesetzestreu Künstlersozialabgabe entrichtet haben bzw. diese nachzahlen mussten:

2 Vertreter des DTKV im Beirat der Künstlersozialkasse

Berlin - auf Vorschlag des Deutschen Tonkünstlerverbandes (DTKV) hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, zwei Vertreter aus den Reihen des DTKV berufen: Ines Stricker wird zum Mitglied des Beirats der Künstlersozialkasse berufen. Als stellvertretendes Mitglied wird Eckhart Fischer - Geschäftsführer des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg - in den Beirat der Künstlersozialkasse berufen. Sowohl Ines Stricker als auch Eckhart Fischer werden als Stellvertreter in den Widerspruchsausschuss für den Bereich der Versicherten in der Sparte Musik gewählt.

Der Durchbruch: Beitragsschuldner können in 5-Jahresraten zahlen
Ausschlussfrist ist der 31. März 2012.


Hannover/München – Die langwierigen Verhandlungen mit der Künstlersozialkasse (KSK) haben endlich zu einem Ergebnis geführt. Der DTKV schließt eine in die Vergangenheit wirkende Ausgleichsvereinbarung (AV) mit der Künstlersozialkasse ab.

Eine Gratwanderung scheint geglückt - die AV-Musik rückt näher!

Bonn – Der entscheidende Parameter könnte gefunden sein. Noch bedarf es der Auswertung. In einem zukünftigen Vertrag mit der Künstlersozialkasse (KSK) zur Gründung der AV-Musik gäbe es sowohl eine Regelung, was die Altlasten betrifft, als auch eine Regelung bezüglich der unbürokratischen Abwicklung der Beitragzahlung für die Zukunft.

„der Bandleader-Fall“

Stuttgart - Immer wieder wird die Frage gestellt, ob ein Ensembleleiter oder Bandleader als Verwerter bei der Künstlersozialkasse für die ausbezahlten Honorare an seine Mitspieler abgabepflichtig wird. Da meist eine Gesamtgage mit dem Veranstalter vereinbart wurde, und ein Mitglied der Gruppe das Gesamthonorar vereinnahmt, ist dieses Mitglied (Ensembleleiter/Bandleader) streng genommen der Verwerter der Leistung seiner Mitspieler.
Wir haben diese Frage der Künstlersozialkasse zur Beantwortung vorgelegt und im Schreiben vom 22.4.08 an den Tonkünstlerverband Baden-Württemberg die hier als PDF-Datei hinterlegte Antwort erhalten.
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